Der Marken-Beef (!) zwischen dem Versandhändler und dem kleinen Burgerbräter ist beendet. Das Landgericht Hamburg wies die Klage von OTTO (dem Versandhändler) ab. „Der Verbraucher würde sicher nicht an den Versandhändler denken, wenn er in dem Burgerrestaurant essen gehe,“, so der Richter.
Gut. Wäre das auch geklärt.
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